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Übersicht Führerausweiskategorien [PDF]

 

A
Stufen-
einstieg

Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (Stufeneinstieg)

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A
Direkt-
einstieg

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/kg (Direkteinstieg)

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A1

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW

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B

Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; hinter einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
sowie Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

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B1

Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von höchstens 550 kg

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C

Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3'500 kg; hinter einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

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C1

Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3'500 kg, aber nicht mehr als 7'500 kg; hinter einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

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D

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; hinter einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

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D1

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; hinter einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

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BE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.

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CE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg

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C1E

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

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DE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg

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D1E

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird.

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F

Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder und Kleinmotorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h

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G

Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h

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M

Motorfahrräder

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BPT

BPT

Berufsmässiger Personentransport: mit Fahrzeugen der Kategorie B oder C, der Unterkategorie B1 oder C1 bzw. der Spezialkategorie F (höchstens 9 Sitzplätze, inkl. Führersitz)

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                               Stand: 25.2.19