A
Stufen-
einstieg |
|
Motorräder mit einer Motorleistung von nicht
mehr als 25 kW und einem Verhältnis von
Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr
als 0,16 kW/kg (Stufeneinstieg) |
Details |
A
Direkt-
einstieg |
|
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr
als 25 kW oder einem Verhältnis von
Motorleistung und Leergewicht von mehr als
0,16 kW/kg (Direkteinstieg) |
Details |
A1 |
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Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr
als 125 cm3 und einer Motorleistung von
höchstens 11 kW |
Details |
B |
|
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge
mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als
3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen
ausser dem Führersitz; hinter einem Fahrzeug
dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem
Gesamtgewicht von höchstens 750 kg
mitgeführt werden.
sowie Fahrzeugkombinationen aus einem
Zugfahrzeug der Kategorie B und einem
Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das
Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das
Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht
des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. |
Details |
B1 |
|
Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit
einem Leergewicht von höchstens 550 kg |
Details |
C |
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Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie
D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
mehr als 3'500 kg; hinter einem Motorwagen
dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem
Gesamtgewicht von höchstens 750 kg
mitgeführt werden. |
Details |
C1 |
|
Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie
D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als
3'500 kg, aber nicht mehr als 7'500 kg;
hinter einem Motorwagen dieser
Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem
Gesamtgewicht von höchstens 750 kg
mitgeführt werden. |
Details |
D |
|
Motorwagen zum Personentransport mit mehr
als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz;
hinter einem Motorwagen dieser Kategorie
darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht
von höchstens 750 kg mitgeführt werden. |
Details |
D1 |
|
Motorwagen zum Personentransport mit mehr
als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen
ausser dem Führersitz; hinter einem
Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein
Anhänger mit einem Gesamtgewicht von
höchstens 750 kg mitgeführt werden. |
Details |
BE |
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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
der Kategorie B und einem Anhänger, die als
Kombination nicht unter die Kategorie B
fallen. |
Details |
CE |
|
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
der Kategorie C und einem Anhänger mit einem
Gesamtgewicht von mehr als 750 kg |
Details |
C1E |
|
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit
einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,
sofern das Gesamtgewicht der Kombination
12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers
das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht
übersteigen. |
Details |
DE |
|
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
der Kategorie D und einem Anhänger mit einem
Gesamtgewicht von mehr als 750 kg |
Details |
D1E |
|
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit
einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,
sofern das Gesamtgewicht der Kombination
12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers
das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht
übersteigen und der Anhänger nicht zum
Personentransport verwendet wird. |
Details |
F |
|
Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder und
Kleinmotorräder, mit einer
Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h |
Details |
G |
|
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer
Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h |
Details |
M |
|
Motorfahrräder |
Details |
BPT |
BPT |
Berufsmässiger Personentransport: mit
Fahrzeugen der Kategorie B oder C, der
Unterkategorie B1 oder C1 bzw. der
Spezialkategorie F (höchstens 9 Sitzplätze,
inkl. Führersitz) |
Details |